VORSORGE
VORSORGE
UNSER VERSPRECHEN AN SIE:
Der Tod ist für viele Menschen ein Tabu-Thema. Doch gehört der Tod zum Leben dazu. Er ist ein Lebensabschnitt. Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und Vorstellungen die dereinstige Bestattung vereinbart. Der Umfang eines Bestattungsvorsorgevertrages umfasst auch die Sicherung der Bestattungskosten. Somit müssen Sie sich keine Gedanken darum machen, dass Ihre Angehörigen die Bestattungskosten tragen müssen. Auch werden Ihre Angehörigen bei einem Todesfall entlastet und spätere Unsicherheiten vermieden.
Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten der Beerdigung, die dem Angehörigen eine Entscheidung oft nicht leicht machen. Bestimmen Sie, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung werden soll. Wollen Sie unter einem Baum, auf offener See oder klassisch beerdigt werden? Welche Musik soll gespielt werden oder wie soll die Trauerfeier gestaltet sein?
Die Sicherung der Bestattung wird in den meisten Fällen durch eine Sterbegeldversicherung oder eine Einzahlung in ein Treuhandkonto geleistet. In beiden Fällen wird die hinterlegte Summe erst im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Sozialamt über diese Mittel nicht verfügen kann, da sie für die Bestattung gesichert sind.
Mit unserem Vorsorgevertrag bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach dem Ableben auch verbindlich erfüllt werden. Gerne sprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch durch und schließen gemeinsam den geeigneten Vorsorgevertrag ab.
UNSER VERSPRECHEN AN SIE:
Der Tod ist für viele Menschen ein Tabu-Thema. Doch gehört der Tod zum Leben dazu. Er ist ein Lebensabschnitt. Eine Bestattungsvorsorgevereinbarung bedeutet nicht, bereits zu Lebzeiten einem Bestatter eine finanzielle Vorleistung zu entrichten. Vielmehr wird ausgehend von den eigenen Wünschen und Vorstellungen die dereinstige Bestattung vereinbart. Der Umfang eines Bestattungsvorsorgevertrages umfasst auch die Sicherung der Bestattungskosten. Somit müssen Sie sich keine Gedanken darum machen, dass Ihre Angehörigen die Bestattungskosten tragen müssen. Auch werden Ihre Angehörigen bei einem Todesfall entlastet und spätere Unsicherheiten vermieden.
Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten der Beerdigung, die dem Angehörigen eine Entscheidung oft nicht leicht machen. Bestimmen Sie, ob es eine Erd- oder Feuerbestattung werden soll. Wollen Sie unter einem Baum, auf offener See oder klassisch beerdigt werden? Welche Musik soll gespielt werden oder wie soll die Trauerfeier gestaltet sein?
Die Sicherung der Bestattung wird in den meisten Fällen durch eine Sterbegeldversicherung oder eine Einzahlung in ein Treuhandkonto geleistet. In beiden Fällen wird die hinterlegte Summe erst im Todesfall an den Bestatter ausgezahlt. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Sozialamt über diese Mittel nicht verfügen kann, da sie für die Bestattung gesichert sind.
Mit unserem Vorsorgevertrag bieten wir Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche nach dem Ableben auch verbindlich erfüllt werden. Gerne sprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch durch und schließen gemeinsam den geeigneten Vorsorgevertrag ab.